Der Ausstand der Straßenbahner vom 27. Mai bis 9. Juli 1921
Die Forderungen der Streikenden und die Antwort des Magistrats
Am 27. Mai 1921 traten die Arbeiter und Angestellten der Straßenbahn in den Ausstand. Sie forderten die Anpassung ihrer Löhne an die der übrigen städtischen Arbeiter und Angestellten. Deren Löhne wurden zum 1. Januar 1921 um 125 Mark pro Monat erhöht, die der Straßenbahner aber nicht, weil diese einen eigenen Tarifvertrag hatten.
Der Tarifvertrag wurde zwischen dem Arbeitgeberverband, dem Deutschen Straßenbahner, Kleinbahnen und Privatbahnen e.V., als Vertreter für die Stadt der Straßenbahn und dem Transportarbeiterverband für die Arbeitnehmer geschlossen. Die übrigen städtischen Arbeiter und Angestellten gehörten zum Verband der Gemeinde- und Staatsarbeiter, wodurch sie einen anderen Tarifvertrag hatten. Dieser sah höhere Teuerungszuschläge vor, als der Tarifvertrag der Straßenbahner.
Den nun erfolgten Ausstand der Straßenbahner sah der Magistrat als Bruch des Tarifvertrages an und stellte klar: "Dieser Ausstand steht im schärfsten Widerspruch zu dem Tarifvertrage, der zwischen der Stadt und den Arbeitern der Straßenbahn gilt."
Der Magistrat hätte, auch wenn er gewollt hätte, den Lohn der Straßenbahner gar nicht anheben dürfen. Der Vertrag sah eine Lohnerhöhung nur dann vor, wenn der Arbeitgeberverband dem zugestimmt hätte. Der Magistrat hatte schon einmal die Löhne erhöht, musste dies aber wieder rückgängig machen und darüber hinaus eine hohe Geldstrafe bezahlen. Er sah sich auch nicht gewillt die Löhne der Straßenbahner zu erhöhen und begründete dies mit der schweren finanziellen Situation der Stadt. Der Betrieb der Straßenbahn warf keine Gewinne ab, sondern war auf Zuschüsse durch die Stadt angewiesen. Somit würde es allen wirtschaftlichen Grundsätzen zuwiderlaufen, wenn in einem Betrieb, der schon jetzt erhebliche Zuschüsse fordert, die Löhne noch weiter gesteigert würden.
Auf einer Sondersitzung des Magistrats am 28. Mai 1921 wurde beschlossen, den Straßenbahnern eine Frist bis zum folgenden Montag, 30. Mai 1921, zu geben um die Arbeit wieder aufzunehmen, andernfalls müsse mit weitreichenden Folgen gerechnet werden. Am 30. Mai 1921 wurde diese Frist auf den 1. Juni 1921 verlängert und darauf hingewiesen, dass jeder Streikende der nicht am 1. Juni 1921 die Arbeit aufnimmt fristlos entlassen wird.
Die Streikleitung hatte unterdessen per Säulenanschlag zu einer öffentlichen Vollversammlung am 31. Mai 1921 um 19:30 Uhr im Gesellschaftshaus "Alter Fritz" eingeladen, zu der besonders die Vertreter der Parteien eingeladen wurden. Ebenfalls an diesem Tag hat die Vollversammlung des Fuhr- und Werkstattpersonal einstimmig beschlossen, die Arbeit sofort wieder aufzunehmen, wenn ihre Löhne an die der übrigen städtischen Arbeiter angepasst werden.

Blick auf das Schloss Sanssouci.
Aus der Straßenbahn kann man nur das Dach sehen.
Erklärung des Magistrats
In der Potsdamer Tageszeitung vom 31. Mai 1921 wird eine Stellungnahme des Magistrats abgedruckt, auf dessen komplettes Zitat des Textes an dieser Stelle verzichtet wird.
Ausgeführt wird hierin das Gehalt eines Arbeiters der Straßenbahn unter der Vorraussetzung er ist mindestens ein Jahr im Dienst, ist verheiratet und hat ein Kind.
| Angestellt als | Monatsgehalt | Jahresgehalt |
|---|---|---|
| ungelernter Arbeiter | 1.046,25 Mark | 12.555 Mark |
| angelernter Arbeiter | 1.067,00 Mark | 12.804 Mark |
| Facharbeiter | 1.108,53 Mark | 13.303 Mark |
| Schaffner (zuzüglich Dienstkleidung) | 1.025,42 Mark | 12.305 Mark |
| Fahrer (zuzüglich Dienstkleidung) | 1.046,17 Mark | 12.554 Mark |
Weiter wird in der Zeitung ausgeführt, dass die Löhne der übrigen städtischen Arbeiter und Angestellten bis zum 1. Januar 1921 gleich waren. Es wird noch auf besondere Regelungen der Bezüge hingewiesen. So wurde zum Beispiel im Krankheitsfall der volle Lohn weitergezahlt. Der Magistrat trat zu diesem Zeitpunkt den Beweis an, dass die Löhne höher waren als die der Industrie. Trotzdem forderten die Arbeiter und Angestellten der Stadt eine Lohnerhöhung von 150 Mark monatlich (1.800 Mark pro Jahr).
Da es zu keiner Einigung über die Löhne kam, wurde ein Schlichtungsverfahren eingeleitet. Bei diesem Verfahren wurde dann eine Lohnerhöhung von 125 Mark pro Monat (1.500 Mark pro Jahr) festgelegt. Da der Schiedsspruch für beide Seiten bindend und endgültig war, mussten die Stadtverordneten der Erhöhung der Löhne zustimmen.
Die Arbeiter der Straßenbahn, vertreten durch den Transportarbeiterverband, hatten ebenfalls einen Antrag auf höhere Löhne gestellt. Ein aus Stadtverordneten und Magistratsmitgliedern gebildeter Ausschuss hatte diesen Antrag abgelehnt und gemäß dem Tarifvertrag das Schlichtungsverfahren eingeleitet. Die letzte Instanz, der Hauptausschuss in Berlin, lehnte den Antrag des Transportarbeiterverbandes mit der Begründung der Unterbilanzierung des Straßenbahnbetriebes ab. Der Hauptausschuss sah es als unzumutbar an, der Stadt Potsdam mit einer Unterbilanz von 12 Millionen Mark einen weiteren Lohnaufschlag von 250.000 Mark anzulasten. Dies ginge schon gar nicht, weil der Straßenbahnbetrieb eine Unterbilanz von 650.000 Mark aufwies. Dieser Beschluss ist, wie bei den anderen städtischen Mitarbeitern auch, für beide Seiten bindend und endgültig.
Die Vollversammlung und weitere Folgen
In der angekündigten Vollversammlung vom 31. Mai 1921 kamen nur wenige neue Erkenntnisse zu Tage. Die Straßenbahner hatten Zweifel an der Richtigkeit der Unterbilanz ihres Betriebes und forderten Einblick in die Bücher des Betriebes. Diese Forderung wurde unter Hinweis auf die Rechnungausschüsse der Stadt abgelehnt.
Nach längeren Debatten wurde beschlossen im Streik zu verharren und dem Magistrat einen Entschluss zu übersenden in dem gefordert wurde mit der Streikkommission in Verhandlungen zu treten.
Als am 1. Juni 1921 das Ultimatum des Magistrats fruchtlos ablief, erfolgten die bereits angedrohten Maßnahmen. Alle zu diesem Zeitpunkt im Streik befindlichen Straßenbahner wurde die fristlose Kündigung zugestellt.
Als Folge dessen, kamen die übrigen städtischen Arbeiter und Angestellten zu einer Betriebsversammlung im Konzerthaus zusammen. Es wurde auf selbiger beschlossen sich nicht an dem Streik zu beteiligen, aber die streikenden, nun ohne Lohn, mit Geld zu unterstützen. Anfangs wurde eine Unterstützung von 10% des Einkommens vorgeschlagen, später aber beschlossen eine Kommission einzusetzen, diese wurde am selben Abend gewählt.
In der Potsdamer Tageszeitung folgte in den Tagen danach eine Reihe von Wortgefechten, Richtigstellungen und Stellungnahmen ohne auch nur eine Veränderung herbeizuführen.
Kremser als Straßenbahnersatzverkehr
Auch nach 13 Tagen Streik gab es keinen Straßenbahnverkehr. Einige Kremser hatten hier eine Chance gesehen und boten vom Hauptbahnhof zum Grünen Gitter von Sanssouci und der Historischen Mühle Fahrten für 2 Mark pro Fahrgast an. Somit kamen die Touristen während des Streiks zum Schloss Sanssouci und wieder zurück. Erfahrene Besucher des Parks sind gleich mit den Zügen bis zum Bahnhof Charlottenhof bzw. Wildpark gefahren und sind von dort gelaufen.

Das "Grüne Gitter": Eingang zum Park Sanssouci
Hierher fuhren die Kremser während des Streiks ihre Fahrgäste.
Erste Verhandlungsversuche
Am 24. Juni 1921 hatten die streikenden Straßenbahner dem Magistrat eine Entschließung zugestellt, in der gefordert wurde alle Streikenden in den alten Stand wieder einzusetzen. Dem entgegnete der Magistrat mit einer Entschließung seinerseits, dass er die Streikleitung nicht als Verhandlungsgegner anerkannte. Nach Auffassung des Magistrats war es kein Streik mehr, die Arbeiter wurden ja alle entlassen, sondern vielmehr eine stadtseitige Einstellung des Straßenbahnverkehrs. Einzig eine Verhandlung mit der Organisation der Arbeiter, dem Transportarbeiterverband, stimmte der Magistrat zu. Er stellte aber auch gleich zahlreiche Bedingungen, wie zum Beispiel die Anerkennung der derzeitigen Arbeits- und Lohnbedingungen.
Der Transportarbeiterverband sollte bis zum 1. Juli 1921 15:00 Uhr eine schriftliche Zusage machen. Für die Arbeiter, die wieder arbeiten wollten, galt die gleiche Frist sich bei der Betriebsverwaltung zu melden.
Der Transportarbeiterverband führte am 30. Juni 1921 eine Vollversammlung durch, nachdem er zuvor mit dem Magistrat Verhandlungen führte. In dieser Vollversammlung wurden die Bedingungen des Magistrats mit 141 gegen 24 Stimmen abgelehnt und die alten Streikforderungen gestellt. Der Magistrat zeigte sich enttäuscht und verhielt sich erstmal abwartend.
Das Ende der Potsdamer Straßenbahn?
Da alle Verhandlungen und Fristen fruchtlos blieben, überlegte der Magistrat ernsthaft die dauerhafte Einstellung der Straßenbahn. Die großen Schulferien und damit die Hauptreisezeit standen unmittelbar bevor. Würde der Streik über diese Zeit hinausgehen, würde der Schaden immense Folgen haben. Somit überlegte der Magistrat die Einstellung der Straßenbahn zum 1. April 1922. Bis dahin sollten andere Modelle des Betriebes geprüft werden.
In einer Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 7. Juli 1921 beschlossen diese, der Vorlage des Magistrats zuzustimmen. Somit ist die Einstellung der Straßenbahn zum 1. April 1922 beschlossene Sache, sollten die Streikenden nicht an die Arbeit zurückkehren.
Das Ende des Streiks
Auf einer Versammlung am 8. Juli 1921 haben die Arbeiter und Angestellten der Stadt beschlossen keinen allgemeinen Streik anzufangen. Somit haben die Straßenbahner beschlossen sofort wieder an die Arbeit zu gehen. Damit war auch die drohende endgültige Stilllegung der Straßenbahn vom Tisch. Am 10. Juli 1921 wurde im gesamten Netz, mit Ausnahme der Strecke Kastanienallee - Luftschiffhafen, der Betrieb wieder aufgenommen. Für die Fahrgäste war dies gleichzeitig mit einer Tariferhöhung verbunden.
Autor:
Michael Dittrich
Quellenangaben:
Verschiedene Ausgaben der Potsdamer Tageszeitung vom 27. Mai 1921 bis 11. Juli 1921